Stromeinspeisungsgesetz
Was ist das Stromeinspeisungsgesetz?
Mit dem Strom beschäftigen sich in Deutschland verschiedene Gesetze, neben dem Stromsteuergesetz ist das Stromeinspeisungsgesetz ein weiteres wichtiges Gesetz. Es wurde am 7. Dezember 1990 verabschiedet und trat am 1. Januar 1991 in Kraft. Abgekürzt wird es StromEinspG, die ausführliche Bezeichnung lautet Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.
Was besagt das Stromeinspeisungsgesetz?
Das Stromeinspeisungsgesetz trat als Einspruchsgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass dieses Gesetz ohne die Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten konnte. Es existiert heute nicht mehr, da es aufgrund der steigenden Bedeutung und der immer häufigeren Nutzung erneuerbarer Energien am 1. April 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst wurde. Durch das Stromeinspeisungsgesetz wurde erstmalig die Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen geregelt, elektrische Energien aus regenerativen Umwandlungsprozessen abzunehmen und zu vergüten. Genau wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz handelt es sich bei diesen Energien um
- Windkraft
- Wasserkraft
- Sonnenenergie
- Biomasse
- Klärgas
- Deponiegas.
Laut Stromeinspeisungsgesetz müssen öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen solche Energien abnehmen und dafür Geld bezahlen.
Die Abnahmepflicht laut Gesetz
Die öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, zu denen die regionalen Basisversorger gehören, waren laut dem Stromeinspeisungsgesetz genau wie beim EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen, die in ihrem Versorgungsgebiet erzeugt wurde. Für die Vergütung der Einspeisung galten bestimmte Regelungen, genau wie beim EEG.