Stromsteuergesetz
Was beinhaltet das Stromsteuergesetz?
Ein wichtiger Bestandteil des Strompreises ist die Stromsteuer. Der Stromanbieter und Sie als Verbraucher haben auf die Höhe der Stromsteuer keinen Einfluss, sie ist im Stromsteuergesetz geregelt. Wird die Stromsteuer erhöht, so führt das unweigerlich zu einer Erhöhung des Strompreises.
Inhalt des Stromsteuergesetzes
Mit dem Stromsteuergesetz wird die Besteuerung des Stromverbrauchs geregelt. Im Jahre 1999 wurde die Stromsteuer mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt, sie wird daher auch als Ökosteuer bezeichnet. Die Stromsteuer gehört zu den indirekten Verbrauchssteuern und fällt bei Stromversorgern an, die Endverbraucher mit Strom versorgen, sowie bei Eigenerzeugern, die den Strom für den eigenen Verbrauch entnehmen. Das Stromsteuergesetz regelt, dass Stromversorger die Stromsteuer, ähnlich wie die Mehrwertsteuer, mit dem Strompreis an ihre Kunden weitergeben. Für die Erhebung der Stromsteuer sind die Hauptzollämter zuständig. Seit dem Jahr 2003 beträgt die Stromsteuer unverändert 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Reduzierte Stromsteuersätze gelten für Bahnstrom, für das produzierende Gewerbe und für verschiedene andere Zwecke. Unternehmen im produzierenden Gewerbe können, wenn sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen, einen Teil der Stromsteuer erlassen bekommen.
Steuerentlastungen gemäß Stromsteuergesetz
Das Stromsteuergesetz ermöglicht verschiedene Steuerentlastungen und Ermäßigungen. Voraussetzungen dafür sind
- Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der ausschließlich aus Netzen stammt, die aus solchen Energieträgern gespeist werden
- Verwendung von Strom für die Stromerzeugung
- Nutzung von Strom aus Anlagen, deren Nennleistung nicht mehr als 2 Megawatt beträgt
- Strom zur vorübergehenden Stromerzeugung aus Notstromaggregaten
- An Bord von Flugzeugen und Schiffen erzeugter und verbrauchter Strom.
Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, so kann die Steuer entweder niedriger ausfallen oder erlassen werden.